Ratgeber · Quellenbasiert

Überstunden: Arbeitszeitgrenzen und Vergütung getrennt prüfen

Bei Überstunden müssen zwei Fragen getrennt werden: Ist die zusätzliche Arbeitszeit arbeitszeitrechtlich zulässig, und wie wird sie vergütet oder ausgeglichen?

Geprüft am 30.09.2026

Arbeitszeitgesetz

§ 3 ArbZG begrenzt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb des gesetzlichen Ausgleichszeitraums im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Vergütung oder Freizeitausgleich

Ob Überstunden bezahlt, durch Freizeit ausgeglichen oder mit Zuschlägen vergütet werden, richtet sich nicht allein nach § 3 ArbZG. Dafür sind insbesondere Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und die konkrete Mehrarbeit relevant.

Primär- und Behördenquellen

Einordnung

Diese Seite erläutert allgemeine Regeln anhand der verlinkten offiziellen Quellen. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und persönliche Umstände können die konkrete Rechtslage verändern.