Gesetzliche Grundfrist
Für Arbeitnehmer nennt § 622 Abs. 1 BGB grundsätzlich eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.
Längere Fristen bei Arbeitgeberkündigung
Bei Kündigungen durch den Arbeitgeber verlängert § 622 Abs. 2 BGB die Frist stufenweise mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Tarifvertrag mitprüfen
§ 622 Abs. 4 BGB lässt tarifvertraglich abweichende Kündigungsfristen zu. Bei tarifgebundenen Beschäftigten kann deshalb die tarifliche Regel maßgeblich sein.
Primär- und Behördenquellen
- § 622 BGB – Kündigungsfristen bei ArbeitsverhältnissenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Diese Seite erläutert allgemeine Regeln anhand der verlinkten offiziellen Quellen. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und persönliche Umstände können die konkrete Rechtslage verändern.